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VGH Bayern, 14.10.2010 - 6 CS 10.2144 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitragsrecht; Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2010 - 6 CS 10.2144
Eine Anhörungsrüge zeigt jedoch keine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auf, wenn sie eine nähere Auseinandersetzung mit vermeintlich übergangenem Vorbringen vermisst, das - wie hier - in der angefochtenen Entscheidung als unsubstantiiert bewertet wurde (vgl. BVerwG vom 13.1.2009 BayVBl 2010, 355). - BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08
Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2010 - 6 CS 10.2144
Dass er dabei zu einem anderen Ergebnis gelangt ist, als die Antragstellerin für richtig hält, berührt ihren Anspruch auf rechtliches Gehör nicht (vgl. BVerwG vom 11.2.2008 Az. 5 B 17.08 RdNr. 3 m.w.N.). - BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 13.08
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem anderen als vom …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2010 - 6 CS 10.2144
Es ist auch nicht Sinn der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO, den Senat zu einer Ergänzung oder Erläuterung der Gründe seines Beschlusses vom 10. August 2010 zu veranlassen (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 13.08 RdNr. 4). - VGH Bayern, 10.08.2010 - 6 CS 10.985
Erschließungsbeitragsrecht; Unterschrift des Sachbearbeiters; kein …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2010 - 6 CS 10.2144
Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 10. August 2010 (Az. 6 CS 10.985) wird zurückgewiesen.
- VG München, 08.11.2011 - M 2 K 10.5553
Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; Verzicht; …
Im Übrigen verwies die Beklagte auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München vom 23. März 2010 im Eilverfahren M 2 S 09.5048 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. April 2010 (6 CS 10.985) und vom 14. Oktober 2010 (6 CS 10.2144).Wegen der weiter vorgebrachten Einwände wird auf den Beschluss der Kammer vom 23. März 2010 und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. August 2010 in dem Verfahren 6 CS 10.2144 verwiesen (§ 117 Abs. 5 VwGO analog).